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Entsorgungsrichtlinien für Ihr Schrottauto.

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Entsorgungsrichtlinen für Ihr Altauto.
Die Altautoverordnung gilt nur für Personenkraftwagen der Fahrzeugklasse M 1 (Pkw mit mindestens vier Rädern und höchstens neun Sitzplätzen inkl. Fahrersitz). Transporter, die zum Gütertransport eingesetzt werden, sind ebensowenig wie Lkw von der Altautoverordnung erfaßt.
Unfallfahrzeuge:
Bei einem stark beschädigten Unfall Fahrzeug greift die Altautoverordnung nur dann, wenn eine Reparatur (Wiederherrichtung) finanziell nicht sinnvoll ist. Jüngere Unfallwagen sind in der Regel hiervon jedoch nicht betroffen, da sich eine Reparatur zumeist noch lohnt.
Oldtimer:
Wer ein altes, aber noch gebrauchstüchtiges Auto still legen will, um es vielleicht nach Jahren als "Oldtimer" zu reaktivieren, braucht sich keine Sorgen zu machen. Bei seiner Abmeldung hinterläßt der Fahrzeugbesitzer eine sog. "Verbleibserklärung", in der der Standort (Verbleib) des Fahrzeuges angegeben werden muß.
Verwertung:
Ein Altauto besteht aus rund 10.000 Einzelteilen und 40 verschiedenen Werkstoffen. Zum Teil können diese wiederverwertet werden. Die Automobilindustrie und die Kunststoffindustrie arbeiten seit Jahren aktiv an einer Erhöhung des Recyclingumfangs bei Kunststoffen und Verbundmaterialien. Ein wesentlicher Beitrag hierzu ist die Reduzierung der Bauteile und Werkstoffvielfalt, um die Demontagekosten von Kunststoffen und Verbundmaterialien für den Verwertungsbetrieb zu senken. Dennoch darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass ein stoffliches Recycling einiger Kunststoffe und Verbundmaterialien weder ökologisch noch ökonomisch Sinn macht. Da aber diese Materialien helfen, das Pkw Leergewicht und damit den Kraftstoffverbrauch zu senken, ist ihr Einsatz dennoch gesamtökonomisch sinnvoll.
Preise:
Abhängig vom Zustand des Fahrzeuges erhält der Besitzer eine Vergütung oder er hat einen Entsorgungsbeitrag zu zahlen. Diese Preise sind Verhandlungssache mit dem Verwerter. Preisvergleiche werden grundsätzlich empfohlen. Es gibt keine festen Vergütungspreise Entsorgungspreise, da der Marktmechanismus immer noch die beste Garantie für langfristig hohe Vergütungen bzw. geringe Entsorgungskosten bietet. Nur wenn Verwertungsbetriebe als Wettbewerber agieren, ist sichergestellt, dass der Verbraucher möglichst viel für seinen Wagen bekommt oder niedrige Entsorgungskosten zu zahlen hat.
Zugelassene Betriebe:
Ein nach der Altautoverordnung anerkannter Verwertungsbetrieb, und nur ein solcher darf seit dem 1. April 1998 Verwertungsnachweise ausstellen, erfüllt alle wesentlichen Voraussetzungen zur umweltgerechten Entsorgung von Altautos. Dies betrifft unter anderem die Platzausrüstung des Betriebes, die Vorbehandlung und Demontage der Altautos und den Umgang mit den aus Altautos gewonnenen Betriebsflüssigkeiten.
Ordnungswidrigkeiten:
In Paragraf 6 der Altautoverordnung sind alle Ordnungswidrigkeiten vermerkt. Mit Geldbußen haben die letzten Besitzer eines Fahrzeuges dann zu rechnen, wenn sie ihr Altauto einem Betrieb überlassen, der weder als Annahmestelle noch als Verwertungsbetrieb anerkannt ist. Geldbußen werden ferner fällig, wenn Verwertungsbetriebe die Überlassung von Altautos nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bescheinigen. Die Adressliste der gemäß Altfahrzeugverordnung zertifizierten Verwertungsbetriebe: Verwertung - PLZ
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